Allgemeine
Geschäftsbedingungen
der up2retail – Dennis Becker · Wuhlestraße 7a · 12683 Berlin · nachfolgend „Up2Retail" oder „Auftragnehmer"
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Up2Retail und dem Auftraggeber über Vertriebsdienstleistungen, Handelsvermittlung, Merchandising, Trade-Marketing und damit verbundene Beratungs- bzw. Tech-Leistungen geschlossen werden.
(2) Up2Retail erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Up2Retail stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von Up2Retail sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung von Up2Retail oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Die Textform (z. B. E-Mail) ist ausreichend.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Textform.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Art und Umfang der von Up2Retail zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag bzw. der Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart, schuldet Up2Retail die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistung (Dienstvertrag), nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
(2) Up2Retail ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Subunternehmer (z. B. Außendienstmitarbeiter, freie Handelsvertreter) einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt davon unberührt.
(3) Aussagen zu erwartbaren Wirkungen, Sell-Out-Steigerungen, Distributionszuwächsen oder anderen Kennzahlen sind Prognosen auf Basis vergleichbarer Mandate und stellen keine Erfolgsgarantie dar.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt Up2Retail rechtzeitig alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Daten, Materialien und Informationen vollständig zur Verfügung (insbesondere Produktinformationen, Planogramme, Preise, Listings, Markenrichtlinien, POS-Material, Sample-Produkte).
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die übermittelten Informationen rechtmäßig genutzt werden dürfen und keine Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen.
(3) Verzögert sich die Leistung aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung, verlängern sich die Termine entsprechend; gleichzeitig kann Up2Retail einen daraus entstehenden Mehraufwand gesondert in Rechnung stellen.
§ 5 Vergütung & Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Einzelauftrag vereinbarten Modell (Retainer, Tagessatz, Provision, Pauschale oder Mischmodell). Alle genannten Beträge verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, werden Retainer-Vergütungen monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Aufwandsbezogene Leistungen werden nach Erbringung abgerechnet.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist Up2Retail berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 € zu verlangen.
(4) Auslagen (z. B. Reisekosten, Materialkosten, Sample-Versand) werden nach Beleg gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich pauschalisiert.
§ 6 Laufzeit & Kündigung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, hat ein Mandat eine Mindestlaufzeit von 12 Wochen. Es verlängert sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern es nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wesentlichem Vertragsbruch, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Insolvenz einer Partei.
(3) Bereits erbrachte Leistungen werden bis zum Wirksamwerden der Kündigung anteilig vergütet.
§ 7 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind (insbesondere Geschäfts-, Betriebs- und Kundengeheimnisse, Sell-Out-Daten, Konditionen), vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.
(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und 3 Jahre darüber hinaus.
(3) Up2Retail darf den Auftraggeber als Referenz nennen und das Logo des Auftraggebers für Eigenwerbung verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 8 Nutzungsrechte & Arbeitsergebnisse
(1) An den im Rahmen des Mandats erstellten Arbeitsergebnissen (z. B. Konzepte, Reportings, Datenexports, Foto-Dokumentation) erhält der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.
(2) Up2Retail behält das Recht, die zugrunde liegenden Methoden, Vorlagen und generischen Tools für andere Mandate zu verwenden.
(3) Daten, die der Auftraggeber Up2Retail überlässt, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Nach Vertragsende werden diese Daten auf Wunsch herausgegeben oder gelöscht.
§ 9 Haftung
(1) Up2Retail haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet Up2Retail nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
(4) Up2Retail haftet nicht für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, die nicht typischerweise mit der Leistungserbringung verbunden sind.
(5) Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer von Up2Retail.
§ 10 Höhere Gewalt
Up2Retail ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt (insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Pandemien, Lieferengpässe bei Vorlieferanten oder gleichartige unvorhersehbare Ereignisse) erschwert oder unmöglich gemacht wird. Dauert die Behinderung länger als 4 Wochen, sind beide Parteien zur Kündigung berechtigt.
§ 11 Datenschutz
Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der Vorschriften der DSGVO und des BDSG. Werden im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist – sofern beide Parteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind – Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Stand: 2026. Diese AGB sind eine Vorlage – sie sollten vor produktivem Einsatz von einer Anwält:in geprüft und an die konkrete Geschäftspraxis angepasst werden.